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   FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM   

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FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM (https://dejure.org/2007,11123)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM (https://dejure.org/2007,11123)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM (https://dejure.org/2007,11123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen eines Vergütungsanspruchs nach § 25a Abs. 1 Mineralölsteuergesetz (MinöStG) mit der Verwendung der dort aufgeführten Mineralöle durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu begünstigten Zwecken; Selbstständige Anfechtbarkeit einer Entscheidung über ...

  • Judicialis

    AO § 38; ; AO § 155 Abs. 4; ; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; AO § 170 Abs. 1; ; MinöStG § 1 Abs. 1 S. 3; ; MinöStG § 25a Abs. 1; ; StromStG § 1 Abs. 1 S. 3; ; StromStG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Isolierte Ablehnung; Beginn der Festsetzungsfrist; Hinweispflichten der Finanzbehörde; Billigkeitsentscheidung - Entstehen eines Vergütungsanspruchs nach § 25a Abs. 1 Mineralölsteuergesetz [MinöStG] mit der Verwendung der dort ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entstehen eines Vergütungsanspruchs nach § 25a Abs. 1 Mineralölsteuergesetz (MinöStG) mit der Verwendung der dort aufgeführten Mineralöle durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu begünstigten Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 02.10.1986 - IV R 39/83

    Verwaltungsakt - Bestandteil der Entscheidung über den Rechtsbehelf -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Grundsätzlich ist die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag zwar ein unselbständiger Teil der Hauptsacheentscheidung und daher nicht selbständig anfechtbar (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 2. Oktober 1986 IV R 39/83, BStBl II 1987, 7; vom 2. März 1993 IX R 75/89, BFH/NV 1993, 578).

    Danach hängt zwar die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und ihre Versagung mit der Entscheidung über die Frage, ob ein Rechtsbehelf fristgerecht eingelegt wurde, untrennbar zusammen (BFH-Urteil in BStBl II 1987, 7).

  • BFH, 02.03.1993 - IX R 75/89
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Grundsätzlich ist die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag zwar ein unselbständiger Teil der Hauptsacheentscheidung und daher nicht selbständig anfechtbar (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 2. Oktober 1986 IV R 39/83, BStBl II 1987, 7; vom 2. März 1993 IX R 75/89, BFH/NV 1993, 578).

    Das bedeutet indes nur, dass die Finanzbehörde bei der abschließenden Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb der Rechtsbehelfsentscheidung nicht an frühere (formlose) Äußerungen zu dieser Frage im Einspruchsverfahren gebunden ist (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 82/88, BStBl II 1990, 277) und das Finanzgericht die von der Behörde getroffene Entscheidung uneingeschränkt überprüfen kann mit der Folge, dass es die Klage wegen Fristversäumnis auch dann abweisen kann, wenn die Behörde Wiedereinsetzung gewährt hat (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 578).

  • FG Nürnberg, 03.07.1985 - VI 27/83
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Anderes gilt jedoch, wenn die Finanzbehörde - wie im Streitfall - durch einen selbständigen Verwaltungsakt isoliert über eine Wiedereinsetzung entschieden hat (Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 9. Oktober 1985 III (VII) 637/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 54; Tipke in Tipke/Kruse, AO § 110 Rdnr. 102; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO § 110 Rdnr. 587).

    Der Senat vermag insoweit nicht der vom Niedersächsischen FG in seinem Urteil in EFG 1986, 54 und von Tipke in Tipke/Kruse, AO § 110 Rdnr. 102 vertretenen Auffassung zu folgen, wonach ein Verwaltungsakt, mit dem isoliert über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden wird, allein deshalb aufzuheben sei, weil eine solche Verfahrensweise unzulässig sei.

  • BFH, 29.03.2001 - III R 1/99

    Anlaufhemmung bei Investitionszulage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO hat hinsichtlich der Stromsteuer (§ 170 Abs. 2 Satz 2 AO) nicht zu einem abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist geführt, weil keine Verpflichtung zur Abgabe eines Vergütungsantrags besteht (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2001 III R 1/99, BFHE 194, 331, BStBl II 2001, 432).
  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Die Festsetzungsfristen des § 169 Abs. 2 AO sind keine gesetzliche Fristen im Sinne der vorgenannten Bestimmung, weil sie nicht wiedereinsetzungsfähig sind (BFH-Urteil vom 19. August 1999 III R 57/98, BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330; BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 III B 158/06, BFH/NV 2007, 1090).
  • BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99

    Festsetzungsfrist für Kindergeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Als Anspruchsgrundlage für das mit dem Hilfsantrag verfolgte Begehren kommen indessen die §§ 155 Abs. 4; 163 Satz 1 AO in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 65/99, BFHE 193, 361, BStBl II 2001, 109 ; FG Baden-Württemberg, Urteil von 26. März 2003 2 K 359/01, EFG 2003, 908; Loose in Tipke/Kruse, AO § 163 Rdnr. 3; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 163 Rdnr. 17).
  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Dem FG Hamburg ist zwar einzuräumen, dass durch die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die versäumte und nachgeholte Verfahrenshandlung als rechtzeitig fingiert wird (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 94/01

    Kindergeld, Weiterleitung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Dabei ist indessen von dem Grundsatz auszugehen, dass die Finanzbehörde gegenüber einem Steuerpflichtigen keine umfassende Beratungspflicht trifft (BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 94/01, BFH/NV 2004, 25).
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 82/88

    Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Das bedeutet indes nur, dass die Finanzbehörde bei der abschließenden Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb der Rechtsbehelfsentscheidung nicht an frühere (formlose) Äußerungen zu dieser Frage im Einspruchsverfahren gebunden ist (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 82/88, BStBl II 1990, 277) und das Finanzgericht die von der Behörde getroffene Entscheidung uneingeschränkt überprüfen kann mit der Folge, dass es die Klage wegen Fristversäumnis auch dann abweisen kann, wenn die Behörde Wiedereinsetzung gewährt hat (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 578).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 15/04

    Keine Abhängigkeit zwischen USt und Vorsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2005 V R 15/04, BFH/NV 2006, 499).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 158/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

  • BFH, 17.03.1987 - VII R 26/84

    Versagung eines Billigkeitserweises auf Grund verspäteter Antragstellung

  • BFH, 18.12.1985 - I R 82/85

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Wiedereinsetzung in den

  • BFH, 21.10.2005 - II B 123/04

    Bedarfsbewertung; Mindestwert

  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3170/06

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; Geltendmachung der

  • FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 107/06

    Fiktion der fristgerechten Antragstellung von Stromsteuervergütung bei gewährter

  • BFH, 30.03.1993 - VII R 108/92

    Verrechnung der Umsatzsteuer bei der Besteuerung einer GmbH

  • BFH, 02.12.1977 - III R 36/77

    Gewährung einer Investitionszulage - Billigkeitsgründe

  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 2 K 359/01

    Keine Kindergeldfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Überschreitung

  • BFH, 25.07.1967 - II 46/64

    Voraussetzungen für die Annahme einer sachlichen Härte

  • BFH, 22.11.2023 - VII B 25/23

    Steuervergütung im Einzelfall nach § 163 AO

    Demgegenüber sei der Fall, der dem zitierten Urteil des FG Düsseldorf vom 12.12.2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM zugrunde gelegen habe, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da dort mit § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Mineralölsteuergesetzes eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Entlastung existiert habe.

    b) Es liegt auch keine Divergenz zu dem Urteil des FG Düsseldorf vom 12.12.2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM vor, weil das FG Düsseldorf § 163 Satz 1 AO (in der Fassung vom 01.10.2002, entspricht § 163 Abs. 1 Satz 1 AO in der hier maßgeblichen Fassung) als Anspruchsgrundlage für eine begehrte Steuervergütung aus Billigkeit in Betracht gezogen, aber in dem zu entscheidenden Einzelfall sachliche und persönliche Billigkeitsgründe ausgeschlossen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 2 S 1516/14

    Erhebung eines Widerspruchs gegen kommunalen Abgabenbescheid; privatrechtlich

    Ob (dann, wenn wie vorliegend eine Entscheidung in Form eines Verwaltungsakts ergangen ist) der Anspruch auf Wiedereinsetzung in einem - bislang nicht durchgeführten - Rechtsmittelverfahren eigens erstritten werden müsste (mit der Folge, dass das Vorliegen eines Anspruchs auf Wiedereinsetzung bzw. die bescheidmäßige Ablehnung nicht Gegenstand dieses, sondern eines hiervon zu trennenden Rechtsmittelverfahrens ist bzw. sein kann, s. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2007 - 4 K 4738/06 - juris Rn 14 f.), kann dahinstehen, da jedenfalls im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nicht vorliegen.
  • FG Sachsen, 24.06.2009 - 7 K 178/07

    Erlöschen eines Anspruchs auf Vergütung der Mineralölsteuer wegen Ablaufs der

    Jedenfalls kann der auf amtlichem Vordruck nach § 25 Abs. 1 Nr. 5 MinöStG formulierte Antrag nicht gegen den eindeutigen Wortlaut in einen solchen nach § 25 a MinöStG ausgelegt werden (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2007, Az.: 4 K 4738/06, VSt, VM, [...]Dokument).

    Hierfür gab es keine ausreichenden Anhaltspunkte, nachdem die Klägerin im am 14.05.2004 eingereichten Antragsvordruck die Vergütungsmöglichkeit nach § 25 a MinöStG nicht angekreuzt hatte und eine Änderung ihrer Auffassung in der Folge nicht mit der gebotenen Klarheit zum Ausdruck gebracht hat (vgl. zum Ganzen auch FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2007, a.a.O.).

  • FG Hamburg, 26.01.2023 - 4 K 139/21

    Herstellung von Desinfektionsmitteln durch eine Apotheke während der

    Deshalb kann im Wege des § 163 AO aus Billigkeitsgründen eine Steuervergütung festzusetzen sein, wenn deren Versagung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 26. November 2010, 4 K 287/09, juris, Rn. 19 f.; FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2007, 4 K 4738/06 VSt, VM, juris, m.w.N.; bestätigt durch BFH, Urteil vom 12. Mai 2009, VII R 5/08, BFH/NV 2009, 1602, juris Rn. 23 ff.; Oellerich in Gosch, AO/FGO, § 163 AO, Rn. 11, Stand Januar 2017, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 26.11.2010 - 4 K 287/09

    Entlastung von Energiesteuer im Billigkeitswege - Nichtanwendbarkeit von § 227 AO

    Zwar handelt es sich auch bei einem Vergütungsanspruch - jedenfalls soweit er sich aus einer ausdrücklichen Gesetzesvorschrift ergibt (vgl. zu dieser Einschränkung: BFH, Urteil vom 19.10.1982, Az.: VII R 45/80, in: juris, dort: Rn. 19), was hier indes bereits zweifelhaft ist - um einen solchen aus dem Steuerschuldverhältnis, § 37 Abs. 1 AO; da es bei einem Begehren, das auf die Festsetzung einer Steuervergütung im Wege einer Billigkeitsmaßnahme gerichtet ist, aber jedenfalls an der von § 227 AO vorausgesetzten Abwehrsituation des Steuerpflichtigen fehlt, ist § 227 AO dennoch auf Steuervergütungsansprüche nicht anwendbar, sondern es kommen allein die §§ 155 Abs. 4, 163 AO zur Anwendung (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2007, Az.: 4 K 4738/06 VSt,VM, in: juris, m.w.N. aus Rspr. und Literatur, bestätigt durch BFH, Urteil vom 12.05.2009, Az.: VII R 5/08, in: juris, dort: Rn. 23 ff.).
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